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Situationen
Wann sollte man am besten loslegen mit der Suche?
Entdecken Sie die wichtigsten Situationen, in denen eine Suche nach Ihrem Vorsorgevermögen besonders sinnvoll ist:
💼
Arbeitslosigkeit
Sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft während der Jobsuche
🌿
Berufliche Pause
Planen Sie Ihre Auszeit finanziell sicher
🏖️
Ruhestand
Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge
🔄
Arbeitgeberwechsel
Behalten Sie den Überblick bei Jobwechsel
✈️
Wegzug
Sichern Sie Ihr Guthaben bei Auslandumzug
📋
Nachlassplanung
Planen Sie Ihre Vorsorge vorausschauend
⚖️
Scheidung
Klären Sie Ihre Vorsorgeansprüche
🏠
Eigenkapital
Nutzen Sie Ihr Guthaben für Wohneigentum
🔍
Neugier
Überprüfen Sie Ihre Vorsorgesituation
Bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie aktuell keiner Beschäftigung nachgehen, ist es besonders wichtig, den Umgang mit Ihrem Freizügigkeitsguthaben gut zu durchdenken. Eine kluge und vorausschauende Aufteilung Ihrer finanziellen Mittel hilft dabei, Stabilität zu sichern und unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie während früherer Beschäftigungsverhältnisse Freizügigkeitsguthaben angesammelt haben, die Ihnen jetzt finanzielle Flexibilität bieten könnten.
Bei einer beruflichen Pause
Planen Sie ein Sabbatical oder eine Auszeit vom Beruf, lohnt es sich, frühzeitig die finanzielle Seite zu organisieren – insbesondere im Hinblick auf Ihr Freizügigkeitskonto. Eine gute Vorbereitung gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Tipp: Nutzen Sie die Zeit vor Ihrer beruflichen Pause, um Ihre Vorsorgesituation zu überprüfen und gegebenenfalls vergessene Guthaben zu finden.
Bei der Vorbereitung auf den Ruhestand
Wenn Sie den nächsten Lebensabschnitt planen, ist es sinnvoll, sich einen Überblick über Ihr gesamtes Vermögen zu verschaffen. Wer sich früh mit dem Thema auseinandersetzt, kann gezielt nach einer Bank suchen, die attraktive Konditionen bietet.
Tipp: Je früher Sie alle Ihre Vorsorgeguthaben lokalisieren, desto besser können Sie Ihre Altersvorsorge optimieren und Ihre Rentensituation verbessern.
Beim Wechsel des Arbeitgebers
Ein nahtloser Übergang zwischen zwei Arbeitsstellen bedeutet in der Regel, dass Ihre Pensionskassengelder automatisch übertragen werden. Falls Sie jedoch zwischenzeitlich arbeitslos waren, kann ein Freizügigkeitsguthaben entstanden sein.
Tipp: Überprüfen Sie nach jedem Arbeitgeberwechsel, ob alle Ihre Vorsorgeguthaben korrekt übertragen wurden, besonders wenn es Lücken in Ihrer Beschäftigung gab.
Beim Wegzug aus der Schweiz
Verlassen Sie Ihren Schweizer Arbeitgeber und damit auch die Pensionskasse, entsteht automatisch ein Freizügigkeitsguthaben. Dieses kann entweder auf ein spezielles Konto transferiert oder unter gewissen Voraussetzungen ausbezahlt werden.
Optionen bei Wegzug
Übertragung auf ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz
Barauszahlung bei Wegzug in Nicht-EU/EFTA-Länder
Weiterführung der Vorsorge bei Umzug in EU/EFTA-Länder
Teilauszahlung möglich unter bestimmten Bedingungen
Rechtliche Aspekte
Unterschiedliche Regelungen je nach Zielland
Steuerliche Konsequenzen beachten
Sozialversicherungsabkommen prüfen
Notwendige Dokumente vorbereiten
⚠ Wichtig: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Optionen und lassen Sie sich von uns beraten. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Bei der Nachlassplanung
Für eine geordnete Regelung Ihres Nachlasses ist ein vollständiger Überblick über alle Vermögenswerte unerlässlich. Wer sich frühzeitig darum kümmert, kann nicht nur einen passenden Finanzpartner finden, sondern auch die Belastung für Erben reduzieren.
Tipp: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Ihrer Vermögenswerte, einschließlich Vorsorgekonten, um Ihren Erben die spätere Abwicklung zu erleichtern.
Bei einer Scheidung
Wird eine Ehe aufgelöst, erfolgt oft eine Aufteilung des Vorsorgevermögens. Scheidet ein Ehepartner dabei aus der Pensionskasse aus, wird der ihm zustehende Anteil häufig auf ein persönliches Freizügigkeitskonto übertragen.
Tipp: Achten Sie bei einer Scheidung besonders auf die korrekte Übertragung der Vorsorgegelder und prüfen Sie, ob alle Guthaben berücksichtigt wurden.
Beim Bedarf nach Eigenkapital
Wenn Sie planen, Wohneigentum zu erwerben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Vorsorgeguthaben als Eigenkapital einsetzen. Diese Option bietet eine attraktive Möglichkeit zur Finanzierung Ihrer Immobilie.
Rechtliche Voraussetzungen
Nutzung ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum
Vorbezug mindestens CHF 20'000
Zustimmung des Ehepartners erforderlich
Bis 3 Jahre vor Pensionierung möglich
Steuerliche Aspekte
Vorbezug ist sofort steuerbar
Mögliche Steuerermäßigung bei gestaffeltem Bezug
Steuerliche Abzugsfähigkeit bei Rückzahlung
⚠ Wichtig: Eine frühzeitige Planung ist essentiell. Lassen Sie sich von uns beraten, um die optimale Strategie für Ihren Immobilienerwerb zu entwickeln.
Bei reiner Neugier
Auch wenn Sie einfach nur sichergehen wollen, dass kein hart erarbeitetes Vorsorgevermögen verloren ging, lohnt es sich, den Überblick zu behalten. Nur durch eine Prüfung erhalten Sie absolute Klarheit über Ihre Vorsorgesituation.
Tipp: Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Vorsorgesituation ist in jedem Fall sinnvoll – Sie könnten überrascht sein, was Sie finden!
Datenschutz & Sicherheit
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen
Schweizer Qualität & Sicherheit – Vertrauen Sie auf höchste Datenschutzstandards und vollständige Transparenz.
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Schweizer Qualität & Sicherheit
Hosting in der Schweiz Bei einem zertifizierten Schweizer Rechenzentrum
End-to-End-Verschlüsselung Aller Datenübertragungen (TLS 1.3)
Regelmässige Sicherheits-Audits Und Zugriffsschutz durch mehrstufige Authentifizierung
Kein Verkauf oder Weitergabe Ihrer Daten an Dritte – niemals
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Einfacher & sicherer Prozess
Strukturierter Ablauf für eine effiziente Verarbeitung Ihrer Anfrage
Nur die notwendigen Informationen werden übermittelt
Sicherer Datentransfer gemäss DSG und DSGVO
Manueller Datencheck vor jeder Übermittlung an die Zentralstelle
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Vertrauen durch Transparenz
Die Suche ist kostenlos – Sie entscheiden erst bei einer Rückführung
Schweizer Unternehmen mit klaren Kontaktangaben und Impressum
SSL-verschlüsselte Kommunikation für Ihre gesamte Anfrage
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Ihr Vorteil
Sie müssen keine Briefe oder Formulare mehr manuell ausfüllen. Unsere digitale Anfrage spart Zeit, minimiert Fehler und stellt sicher, dass Ihre Daten nur dort landen, wo sie hingehören.
Kurz gesagt: Ihr Vertrauen ist unser wichtigstes Kapital – deshalb behandeln wir Ihre Daten so, als wären es unsere eigenen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Suche nach vergessenen Vermögen aus der 2. Säule.
Wie funktioniert die Suche nach Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule?
▾
Unsere Suche ist einfach und effizient: Sie füllen das Formular auf unserer Website aus, wir leiten Ihre Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule weiter und informieren Sie über die Ergebnisse. Der gesamte Prozess ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert die Suche nach meinem Guthaben aus der 2. Säule?
▾
Die Bearbeitungszeit bei der Zentralstelle beträgt in der Regel mehrere Wochen. Sobald wir die Ergebnisse erhalten, informieren wir Sie umgehend per E-Mail oder Telefon, je nach Ihrer bevorzugten Kontaktmethode.
Welche Unterlagen benötige ich für die Suche?
▾
Für die Suche benötigen wir lediglich Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Kontaktinformationen, Aufenthaltsbewilligung und Ihre Digitale Signatur. Sie müssen keine zusätzlichen Dokumente einreichen, was den Prozess besonders einfach gestaltet.
Was passiert, wenn Freizügigkeitsguthaben gefunden wird?
▾
Wir beraten Sie dann kostenlos zu Ihren Optionen, wie Sie mit diesen Geldern verfahren können. Wenn Sie möchten, dass wir es unter den besten Bedingungen zurückführen, überweisen wir es für Sie auf ein Freizügigkeitskonto. Erst dann fallen Gebühren für die Rückführung an. Die Entscheidung liegt vollständig bei Ihnen.
Fallen Kosten für die Suche an?
▾
Nein, unsere Suchdienstleistung ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen, unabhängig davon, ob Guthaben gefunden wird oder nicht.
Wie sicher sind meine Daten bei der Suche?
▾
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Wir verwenden modernste Sicherheitsstandards und geben Ihre Daten ausschliesslich an die Zentralstelle 2. Säule weiter, um die Suche durchzuführen. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.
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Blog
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Informative Artikel und Expertentipps rund um das Thema BVG und Vorsorge.
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07. September 2025 Vorsorge
Wie Sie Ihre Altersvorsorge optimal gestalten
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Altersvorsorge strategisch planen und optimieren können. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte für eine sichere finanzielle Zukunft.
Bereit, Ihr Guthaben aus der 2. Säule wieder zu finden?
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✓ Ihre Daten wurden bereits erfasst. Bitte unterschreiben Sie nur noch die Vollmacht, laden Sie Ihren Ausweis hoch und bestätigen Sie das Beratungsprotokoll.
Persönliche Angaben
Damit wir bei der Zentralstelle 2. Säule nach Ihrem Guthaben suchen können, benötigen wir zuerst Ihre persönlichen Daten.
Optional – falls zur Hand (steht auf der Versichertenkarte).
Adresse
Ihre Wohnadresse wird für die offizielle Anfrage und den Versand der Ergebnisse benötigt.
Kontakt & Nationalität
Über diese Angaben informieren wir Sie über das Ergebnis Ihrer Suche.
Vollmacht
Bitte lesen Sie die Vollmacht und bestätigen Sie unten. Unterschreiben können Sie im letzten Schritt.
Ich, die unterzeichnende Person, [Name], geboren am –, AHV-Nummer –, und wohnhaft in – bevollmächtige hiermit die Firma VV GmbH, domiziliert an der Ringstrasse 14 in 8600 Dübendorf, bei Ihnen vorstellig zu werden, um Anträge auf Guthaben aus der 2. Säule in meinem Namen einzureichen.
Ich ermächtige das Unternehmen VV GmbH, diese Anfrage per E-Mail an Sie zu richten, und übernehme alle daraus entstehenden Risiken.
Ich erlaube Ihnen, die Suchergebnisse direkt an das Unternehmen VV GmbH per Post oder E-Mail weiterzuleiten.
Diese Vollmacht gilt nur für diesen Antrag und die daraus resultierenden Ergebnisse. Danach wird sie ungültig.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vollmacht gilt Dübendorf als Gerichtsstand, und es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Mit freundlichen Grüssen,
[Name]
Beratungsprotokoll
Bitte lesen Sie das Beratungsprotokoll und bestätigen Sie es, bevor Sie die Vollmacht unterzeichnen.
Im Rahmen unseres heutigen Gesprächs wurde gemeinsam beschlossen, eine Anfrage zur Suche nach möglichen Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule über die Zentralstelle 2. Säule (Sicherheitsfonds) einzureichen. Es fand keine Anlageberatung, Vorsorgeberatung, Krankenkassenberatung oder Empfehlung zu Finanzprodukten statt. Ziel ist die Übermittlung eines Suchantrags zur Auffindung möglicher Vorsorgeguthaben aus früheren Anstellungen.
Ablauf / Allgemeine Bestimmungen
Sie haben den Auftrag erteilt, mögliche Freizügigkeitskonten aus früheren Vorsorgeverhältnissen zu prüfen. Dafür wird das von Ihnen unterzeichnete Formular „Anfrage zur Vermögenssuche" an die Zentralstelle 2. Säule weitergeleitet.
Vorname:– Nachname:– AHV-Nr:–
Sie wurden von Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin unter anderem über diese Punkte im Detail informiert:
Ich bestätige, dass der Kontakt zwischen mir und der VV GmbH nicht im Rahmen einer Kaltakquise hergestellt wurde.
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfolgte auf meine eigene Initiative, durch meine freiwillige Kontaktaufnahme oder über eine bestehende Empfehlung bzw. Verbindung.
Ich bestätige, dass ich die VV GmbH aus eigenem Antrieb und ohne vorherigen Werbeanruf kontaktiert habe.
Mir ist bekannt, dass es sich bei der VV GmbH um ein privates Unternehmen handelt.
Ich wurde darüber informiert, dass zwischen der VV GmbH und der Zentralstelle 2. Säule keine Zusammenarbeit besteht und dass die VV GmbH von dieser nicht beauftragt wurde.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die VV GmbH keine staatliche Institution, keine Bundesbehörde und kein Teil der öffentlichen Verwaltung ist.
Sämtliche meiner Fragen wurden vollständig und zu meiner uneingeschränkten Zufriedenheit beantwortet.
Mandatserteilung / Bevollmächtigung
Die Vollmacht gilt ausschliesslich für diese Kommunikations- und Recherchehandlungen im Rahmen des Suchauftrags. Sie berechtigt insbesondere nicht zur Eröffnung oder Kündigung von Konten, nicht zur Übertragung von Guthaben und nicht zu Änderungen an bestehenden Freizügigkeitskonten oder -depots.
Die Vollmacht verliert nach Abschluss des Vorgangs automatisch ihre Gültigkeit.
Sie kann zudem von beiden Parteien jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Einwilligungs- und Haftungserklärungen
Mit der Nutzung des Portals erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine hier abgegebene Unterschrift für folgende Zwecke verwendet wird:
1. Dienstleistung: Sie beauftragen hiermit die VV GmbH, Ringstrasse 14, 8600 Dübendorf (nachfolgend «VV GmbH») eine Anfrage in Ihrem Namen beim Sicherheitsfonds BVG, c/o ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, 3007 Bern zur Suche nach Freizügigkeitsleistungen zu stellen. Hierfür bevollmächtigen Sie die VV GmbH die erforderlichen Verwaltungshandlungen vornehmen zu dürfen. Diese Vollmacht kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@versicherungvorsorge.ch widerrufen werden. Der Widerruf wird mit Zugang der Widerrufserklärung bei der VV GmbH wirksam. Alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs durch die VV GmbH vorgenommenen Handlungen im Rahmen dieser Vollmacht bleiben in vollem Umfang wirksam.
2. Nutzung der Website: Die Inhalte und Dienstleistungen auf der Website sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist Ihnen untersagt, die Website in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstösst oder die Funktionalität der Website beeinträchtigt.
3. Datenschutz: Sie entbinden die VV GmbH und ihre beauftragten Personen ausdrücklich von bestehenden Schweigepflichten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (insbesondere Art. 62 DSG) oder sonstigen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese der Datenweitergabe entgegenstehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung verarbeitet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Darüber hinaus behält sich VV GmbH das Recht vor, Ihre Daten zu eigenen Marketingzwecken zu nutzen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen. Die Übertragung Ihrer Daten an Dienstleister im Ausland (z. B. im Rahmen von E-Mail-Kommunikation oder durch Nutzung externer IT-Dienstleistungen) ist möglich und erfolgt unter Beachtung angemessener Schutzmassnahmen.
4. Urheberrechtlicher Schutz: Sämtliche Inhalte auf der Website – darunter Texte, Grafiken, Logos und Bilder – sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Inhalte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VV GmbH nicht gestattet.
5. Verweise auf Drittseiten: Unsere Website kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten. Für deren Inhalte übernimmt VV GmbH keine Verantwortung. Jegliche Haftung für Schäden, die durch die Nutzung dieser externen Angebote entstehen, wird ausgeschlossen.
6. Haftungsbeschränkung: Soweit gesetzlich zulässig, haftet VV GmbH nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung oder der Website entstehen – es sei denn, diese Schäden beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens VV GmbH. Die Verwendung der Website erfolgt auf eigene Verantwortung.
7. Änderungen dieser Bedingungen: Die VV GmbH behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Überarbeitete Bedingungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.
Ausweis & Unterschrift
Laden Sie Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises hoch, unterschreiben Sie und senden Sie Ihre Anfrage ab.
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Ihre Unterschrift *
Mit Maus oder Finger in Blau unterschreiben – wird in Vollmacht und Beratungsprotokoll eingefügt
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Die Daten sind erfasst. Kopieren Sie diesen Link und senden Sie ihn dem Kunden. Er bestätigt nur noch die Vollmacht und das Beratungsprotokoll und lädt seinen Ausweis hoch.
Ich, die unterzeichnende Person, , geboren am , AHV-Nummer , und wohnhaft in bevollmächtige hiermit die Firma , domiziliert an der Ringstrasse 14 in 8600 Dübendorf, bei Ihnen vorstellig zu werden, um Anträge auf Guthaben aus der 2. Säule in meinem Namen einzureichen.
Ich ermächtige das Unternehmen , diese Anfrage per E-Mail an Sie zu richten, und übernehme alle daraus entstehenden Risiken.
Ich erlaube Ihnen, die Suchergebnisse direkt an das Unternehmen per Post oder E-Mail weiterzuleiten.
Diese Vollmacht gilt nur für diesen Antrag und die daraus resultierenden Ergebnisse. Danach wird sie ungültig.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vollmacht gilt Dübendorf als Gerichtsstand, und es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Es soll nur ein Fragebogen pro Person eingereicht werden. Falls Sie die Anfrage für eine Drittperson einreichen, ist die Kopie der Vollmacht beizulegen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dem Merkblatt, bevor Sie diesen Fragebogen ausfüllen. Besten Dank.
Die Anfrage erfolgt
für mich selbst (nur Seiten 1 und 2)
Spezialfälle
Die Anfrage erfolgt
für ein Scheidungsverfahren
x für eine Drittperson
in einem Todesfall (zusätzlich Seite 3 ausfüllen)
1. Angaben zur Person, für welche Guthaben gesucht werden
Nachname
Nachname
Weitere Nachnamen
Bitte alle weiteren Nachnamen mit einem «/» trennen.
Vorname
Vorname
Weitere Vornamen
Bitte alle weiteren Vornamen mit einem «/» trennen.
Geburtsdatum
AHV-Nr.
Adresse
Telefonnummer/E-Mail (für allfällige Rückfragen)
Sicherheitsfonds BVG
Zentralstelle 2. Säule
Anfrageformular SF-F5-DE
Seite 2/3
ⓘ Information zum E-Mail-Verkehr
Die Sicherheit von elektronischer Post ist nicht gewährleistet. Wenn der Sicherheitsfonds BVG per E-Mail kontaktiert wird, so wird dies ohne ausdrückliche abweichende Angabe jedoch als Einverständnis gewertet, per E-Mail zu antworten und auch weiterhin auf elektronischem Weg zu kommunizieren.
Die Kopie von Belegen zu Arbeitsverhältnissen (Lohnabrechnungen usw.) oder Versicherungen (AHV-Ausweis, Versicherungsausweis 2. Säule, IK-Auszug AHV) sind nicht zwingend. Sie können nach einer erfolglosen ersten Suche für weitere Abklärungen hilfreich sein. Wichtig: Keine Originale einreichen. Die Kopien sind nicht zu beglaubigen.
3. Bestätigung der antragsstellenden Person
Die antragstellende Person bestätigt die Richtigkeit der oben stehenden Angaben.
Ort, Datum
Unterschrift
Beilagen
↪ Für die korrekte Erfassung der Personendaten ist hilfreich, wenn Sie die Kopie von Pass oder ID beilegen
↪ Bei Anfrage für eine Drittperson ist zwingend die Kopie der Vollmacht beizulegen (nicht älter als 1 Jahr). Ausnahme: Datenbekanntgabe nach Art. 86a BVG
Im Rahmen unseres heutigen Gesprächs wurde gemeinsam beschlossen, eine Anfrage zur Suche nach möglichen Freizügigkeitsguthaben der 2. Säule über die Zentralstelle 2. Säule (Sicherheitsfonds) einzureichen. Es fand keine Anlageberatung, Vorsorgeberatung, Krankenkassenberatung oder Empfehlung zu Finanzprodukten statt. Ziel ist die Übermittlung eines Suchantrags zur Auffindung möglicher Vorsorgeguthaben aus früheren Anstellungen.
Ablauf / Allgemeine Bestimmungen
Sie haben den Auftrag erteilt, mögliche Freizügigkeitskonten aus früheren Vorsorgeverhältnissen zu prüfen. Dafür wird das von Ihnen unterzeichnete Formular „Anfrage zur Vermögenssuche" an die Zentralstelle 2. Säule weitergeleitet.
Vorname:
Nachname:
AHV-Nr:
Sie wurden von Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin unter anderem über diese Punkte im Detail informiert:
Ich bestätige, dass der Kontakt zwischen mir und der VV GmbH nicht im Rahmen einer Kaltakquise hergestellt wurde.
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung erfolgte auf meine eigene Initiative, durch meine freiwillige Kontaktaufnahme oder über eine bestehende Empfehlung bzw. Verbindung.
Ich bestätige, dass ich die VV GmbH aus eigenem Antrieb und ohne vorherigen Werbeanruf kontaktiert habe.
Mir ist bekannt, dass es sich bei der VV GmbH um ein privates Unternehmen handelt.
Ich wurde darüber informiert, dass zwischen der VV GmbH und der Zentralstelle 2. Säule keine Zusammenarbeit besteht und dass die VV GmbH von dieser nicht beauftragt wurde.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die VV GmbH keine staatliche Institution, keine Bundesbehörde und kein Teil der öffentlichen Verwaltung ist.
Sämtliche meiner Fragen wurden vollständig und zu meiner uneingeschränkten Zufriedenheit beantwortet.
Mandatserteilung / Bevollmächtigung
Die Vollmacht gilt ausschliesslich für diese Kommunikations- und Recherchehandlungen im Rahmen des Suchauftrags. Sie berechtigt insbesondere nicht zur Eröffnung oder Kündigung von Konten, nicht zur Übertragung von Guthaben und nicht zu Änderungen an bestehenden Freizügigkeitskonten oder -depots.
Die Vollmacht verliert nach Abschluss des Vorgangs automatisch ihre Gültigkeit.
Sie kann zudem von beiden Parteien jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Mit der Nutzung des Portals erkläre ich mich ausdrücklich damit einverstanden, dass meine hier abgegebene Unterschrift für folgende Zwecke verwendet wird:
1. Dienstleistung: Sie beauftragen hiermit die VV GmbH, Ringstrasse 14, 8600 Dübendorf (nachfolgend «VV GmbH») eine Anfrage in Ihrem Namen beim Sicherheitsfonds BVG, c/o ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, 3007 Bern zur Suche nach Freizügigkeitsleistungen zu stellen. Hierfür bevollmächtigen Sie die VV GmbH die erforderlichen Verwaltungshandlungen vornehmen zu dürfen. Diese Vollmacht kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@versicherungvorsorge.ch widerrufen werden. Der Widerruf wird mit Zugang der Widerrufserklärung bei der VV GmbH wirksam. Alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs durch die VV GmbH vorgenommenen Handlungen im Rahmen dieser Vollmacht bleiben in vollem Umfang wirksam.
2. Nutzung der Website: Die Inhalte und Dienstleistungen auf der Website sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Es ist Ihnen untersagt, die Website in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstösst oder die Funktionalität der Website beeinträchtigt.
3. Datenschutz: Sie entbinden die VV GmbH und ihre beauftragten Personen ausdrücklich von bestehenden Schweigepflichten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (insbesondere Art. 62 DSG) oder sonstigen relevanten gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese der Datenweitergabe entgegenstehen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutzerklärung verarbeitet und an Dritte übermittelt werden dürfen, wenn dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Darüber hinaus behält sich VV GmbH das Recht vor, Ihre Daten zu eigenen Marketingzwecken zu nutzen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen. Die Übertragung Ihrer Daten an Dienstleister im Ausland (z. B. im Rahmen von E-Mail-Kommunikation oder durch Nutzung externer IT-Dienstleistungen) ist möglich und erfolgt unter Beachtung angemessener Schutzmassnahmen.
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7. Änderungen dieser Bedingungen: Die VV GmbH behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu aktualisieren oder zu ändern. Überarbeitete Bedingungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.